DIPLOMIERTER ÜBERSETZER DEUTSCH-SPANISCH FACHÜBERSETZUNGEN AUS DEM DEUTSCHEN, SPANISCHEN UND ITALIENISCHEN INS SPANISCHE UND KATALANISCHE
Vertrauen sie einem professionellen übersetzer!
Als Dipl.-Übersetzer für die Sprachkombination Deutsch-Spanisch bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner für juristische, wirtschaftliche und kommerzielle Übersetzungen ins Spanische. Sollten Sie Übersetzungen in andere Sprachpaare benötigen, verfüge ich über ein Netzwerk erfahrener und zuverlässiger Kollege, die ausschliesslich in ihre Muttersprache übersetzen.
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Meine Qualifikationen:

Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts Deutschsprachkurs beim Goethe-Institut Bremen Kurs: Deutsch für Juristen beim Goethe-Institut Bonn

Diplomierter Übersetzer und Dolmetscher bei der Spanischen Universität Jaume I Beeidigter Übersetzer für Englisch durch den Spanischen Aussenministerium

Der Muttersprachler:
Das Muttersprachlerprinzip ist die Regel für alle Übersetzungen. Es besagt, dass der Übersetzer stets in die eigene Sprache (die Muttersprache) übersetzt. Die Einhaltung des Muttersprachlerprinzips gewährleistet die grammatikalische und stilistische Richtigkeit der Übersetzung. Nur der Muttersprachler hat das notwendige Gespür und die Sicherheit für alle Feinheiten der Sprache.
Fachübersetzungen ins Spanische:
Recht
Verträge jeglicher Art: Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Arbeitsvertrag, Kreditvertrag, Kooperationsvertrag, Geschäftsführungsvertrag, usw.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen
Korrespondenz, Klageschriften
Patentrecht: Patente, Patentschrift, Patentbeschreibungen, Patentansprüche, Patentanmeldungen, Patentklagen
Handelsregisterauszug
PR-Texte, Werbung
Pressemitteilungen (Press Releases)
Anzeigentexte
Kundenzeitschriften
Werbetexte, Broschüren
Webseiten
Kataloge
Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer durchgeführt werden.
Übersetzungen von Urkunden müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt werden, die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt in Deutschland durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. In Spanien werden Übersetzer vom Aussenministerium beeidigt.
Auf Anfrage kann ich Ihnen beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachkombinationen besorgen.
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